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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen zur Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen der Riller & Schnauck GmbH Autovermietung MietMe, nachfolgend MietMe, und Abonnenten. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Buchung von Abo-Angeboten, die zwischen MietMe und Abonnenten zustande kommen.

1. Inhalt

Inhalt der Buchung von Abo-Angeboten ist die von MietMe angebotene Mobilitätslösung, welche dem Abonnenten in einem Mobilitätspaket für eine pauschale Monats- und Kilometergebühr die Nutzung eines Fahrzeugs für den Mindestzeitraum von 6 Monaten und darüber hinaus ermöglicht („Auto-Abo“). Diese All-Inclusive-Monatsgebühr beinhaltet als Pauschale neben der Fahrzeugnutzung auch die Kosten für Zulassung auf den Markenvertragshändler (MietMe), die Bezahlung der Jahresprämie für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, die KFZ-Steuer, die Rundfunkgebühren, die Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Inspektionen nach den nachstehenden Bedingungen.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Die Buchung eines Auto-Abos erfolgt online über die Internetseite von MietMe www.mietme.de. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements ist eine positive Kreditprüfung durch MietMe, eine Abfrage bei der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden und Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, sowie die Vorlage eines gültigen Führerscheins der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse, die Vorlage einer Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und die Zahlung einer Sicherheitsleistung des Abonnenten. Diese ist vom Abonnenten mittels eingerichteten SEPA-Mandats auf ein von MietMe benanntes Kautionskonto zu leisten.

2.2 Der Abonnent hat zunächst die Möglichkeit, einzelne Auto-Abos auf der Webseite, bei MietMe unverbindlich anzufragen.

2.3 Der verbindliche Vertrag unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen kommt erst zu Stande, wenn MietMe dem Abonnenten eine finale Buchungsbestätigung in Textform (§ 126b BGB) zuschickt. Die nach Übermittlung der Buchungsanfrage seitens des Abonnenten an dieser versandten Eingangsbestätigung über die Buchungsanfrage stellt noch keine Annahme seitens MietMe dar. MietMe behält sich vor, einen Vertragsschluss bzw. das entsprechende Angebot bei negativer Kreditprüfung ohne weitere Begründung abzulehnen.

3. Abonnenten, Nutzungsberechtigte Fahrer, Nutzungsberechtigte Dritte

3.1 Abonnenten können Privat- und Firmenabonnenten mit Wohn- bzw. Firmensitz in der Bundesrepublik Deutschland sein. Das Fahrzeug darf nur vom Abonnenten und zusätzlich von den in der jeweiligen Buchungsvereinbarung angegebenen Fahrern geführt werden, die vor Vertragsabschluss zu benennen sind („nutzungsberechtigte Fahrer“). Bei Firmenabonnenten darf das Fahrzeug ausschließlich von den als nutzungsberechtigten Fahrern angegebenen natürlichen Personen geführt werden.

3.2 Der Abonnent (sofern es sich um eine natürliche Person handelt) und nutzungsberechtigte Fahrer dürfen das Fahrzeug für einzelne Fahrten ihren jeweiligen Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder), dem Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten des nutzungsberechtigten Fahrers überlassen, wenn und soweit diese denselben Wohnsitz (meldepflichtige Adresse) wie der Abonnent oder der nutzungsberechtigte Fahrer haben („nutzungsberechtigte Dritte“). Der Abonnent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus dem Auto-Abo einschließlich dieser AGB auch von den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden. Auf Anfrage kann der Kreis der nutzungsberechtigten Fahrer jederzeit erweitert werden, sofern MietMe in Textform zugestimmt hat.

3.3 Nutzungsberechtigte Fahrer/innen müssen mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 3 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz einer zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen. Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 210kW müssen alle nutzungsberechtigten Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte ein Mindestalter von 27 Jahren erreicht haben und mindestens fünf Jahre im ständigen Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

3.4 MietMe ist jederzeit während der Laufzeit des Auto-Abos berechtigt, bei dem Abonnenten, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, eine Führerscheinkontrolle Wege durchzuführen.

3.5 Abonnenten haben eigenständig vor Fahrtantritt zu prüfen, ob der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte fahrtauglich ist, sich im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen Fahrerlaubnis befindet und die Voraussetzung nach Ziffer 3.3 erfüllt, gleiches gilt für einen nutzungsberechtigten Fahrer, der das Fahrzeug einem nutzungsberechtigten Dritten überlässt. Darüber hinaus hat der Abonnent dafür Sorge zu tragen, dass MietMe jederzeit darüber Auskunft erteilt werden kann, wer als nutzungsberechtigter Fahrer zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug genutzt hat.

3.6 Sollte ein nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter die persönlichen Voraussetzungen der Ziffer 3 dieser AGB nicht erfüllen, bleiben die vertraglichen Pflichten des Abonnenten, insbesondere die Bezahlung der Monatsgebühr zuzüglich der Mindest-Kilometer, hiervon unberührt. Im Übrigen bleibt die Pflicht zur Bezahlung der Monatsgebühr zuzüglich der Mindest-Kilometer auch bestehen, wenn der Abonnent die Voraussetzungen der Ziffer 3.3 nach Vertragsschluss nicht mehr erfüllt. Hierdurch wird automatisch die Kündigungsfrist ausgelöst (siehe Ziffer15).

Der Abonnent und jeder nutzungsberechtigte Fahrer verpflichten sich, MietMe unverzüglich über den Verlust der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins anzuzeigen und das Führen des Fahrzeugs während dieser Zeit strikt zu unterlassen.

3.7 Der Abonnent hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichten aus diesen AGB auch von den nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten eingehalten werden. Vorbehaltlich des nach der Buchung bestehenden Kfz-Versicherungsschutzes, der auch zugunsten von nutzungsberechtigten Fahrern und nutzungsberechtigten Dritten besteht, haftet der Abonnent für nutzungsberechtigte Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte wie für eigenes Verschulden, d.h. er muss sich deren schuldhaftes Verhalten zurechnen lassen.

3.8 Der Abonnent ist verpflichtet, eine Änderung seiner Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung), einen Arbeitgeberwechsel, eine erhebliche Verschlechterung seiner Einkommensverhältnisse, umgehend anzuzeigen und auf Anforderung jederzeit Auskunft über nutzungsberechtigte Dritte, die das Fahrzeug führen oder geführt haben, zu erteilen.

4. Im Auto-Abo enthaltene Leistungen

4.1 Gegen eine monatliche Abo-Gebühr sowie eine Kilometer-Gebühr wird das ausgewählte Fahrzeug dem Abonnenten für die Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Zulassungskosten, die KFZ-Versicherung für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, die KFZ-Steuer, die Rundfunkkosten und die Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen und Inspektionen sowie die Hauptuntersuchungen, bei Firmenabonnenten einschließlich UVV-Prüfung, sind in den Gesamt-Monatskosten enthalten.

Das ausgewählte Fahrzeug ist am Firmensitz von MietMe zugelassen. Vor Überlassung des Fahrzeugs, spätestens jedoch bei Übergabe des Fahrzeugs, erhält der Abonnent die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit des Abonnements gemäß der vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißarbeiten sowie Kosten für die Hauptuntersuchung werden durch MietMe übernommen.

4.2 Ebenso stellt MietMe die ganzjährige Bereifung durch Allwetterreifen sowie verschleißbedingte Reifenwechsel sowie gegebenenfalls zweimal jährlich nach freiem Ermessen abhängig vom Einsatzort des Fahrzeugs einen witterungsbedingten Reifenwechsel auf Winter- bzw. Sommerreifen sicher. Die Auswahl von Größe, Fabrikat und Material von Reifen und Felgen obliegt MietMe.

Im Abo-Angebot nicht enthalten ist der Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten aller Art (z. B. Kraftstoffe, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl). Diese Kosten müssen vom Abonnenten getragen werden und erforderliche Betriebsflüssigkeiten nach der Betriebsanleitung des Fahrzeugs aufgefüllt werden, die Haftung des Abonnenten für fehlerhafte Bedienung bleibt unberührt.

MietMe wird das jeweils gebuchte Fahrzeug beim zuständigen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für den Abonnenten anmelden und entrichtet die Rundfunkkosten für das jeweils gebuchte Fahrzeug bei Fälligkeit.

4.3 MietMe schließt für das Fahrzeug eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung zugunsten des Abonnenten ab, die den Abonnenten, die nutzungsberechtigten Fahrer und nutzungsberechtigte Dritte als versicherten Personenkreis einschließen. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung des Versicherers, die dem Abonnenten vor Abschluss vorgelegt werden. Die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoschäden liegt Fahrzeugabhängig zwischen 750 Euro und 1500 Euro und wird vertraglich festgehalten.

4.4 Der Abonnent erhält einen Versicherungsausweis, aus dem sich ergibt, dass für den Fall des wirksamen Zustandekommens eines Abo Vertrages der Abonnent zugleich versicherte Person eines zwischen MietMe und dem Versicherer abgeschlossenen Gruppenversicherungsvertrages wird. Die versicherungsvertraglichen Rechte und Pflichten des Abonnenten ergeben sich aus dem Versicherungsausweis und den Versicherungsbedingungen, nachzulesen nach erfolgreicher Abo Buchung im separaten Versicherungsausweis und den Versicherungsbedingungen.

Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung besteht insbesondere kein Versicherungsschutz für Schäden, die der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte vorsätzlich herbeiführt („Versicherungsausfall“). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Abonnentenseitigen Verschuldens entsprechenden Verhältnisses gekürzt.

Ist der vorgenannte Versicherungsausfall oder die Leistungskürzung der Voll- und Teilkaskoversicherung auf das Verhalten eines nutzungsberechtigten Fahrers oder eines nutzungsberechtigten Dritten zurückzuführen, haftet der Abonnent für die fehlende Deckung. Für das Auto-Abo-Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht. Hierbei besteht eine Deckungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Versicherungssumme beträgt bei Personenschäden maximal 15 Mio. Euro je geschädigte Person.

Der Abonnent ist berechtigt, für jeden Schadensfall die Haftpflichtversicherung (z.B. Beschädigung eines Fremdfahrzeugs), die Teilkaskoversicherung (z.B. bei Steinschlag oder Glasbruch) und die Vollkaskoversicherung (z.B. eigenverschuldetem Unfallschaden, Vandalismus, Parkrempler) in Anspruch zu nehmen. Pro Schadensfall ist der Abonnent verpflichtet, die in der Buchungsvereinbarung festgelegte Selbstbeteiligung für die Teil- oder Vollkaskoversicherung zu entrichten und hat in jedem Schadensfall das in Ziffer 10 der AGB beschriebene Vorgehen zur Schadensmeldung und Schadensregulierung einzuhalten.
Bei Schadenshöhen, welche im einzelnen Schadensfall die jeweiligen Selbstbeteiligungen der Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht überschreiten, trägt der Abonnent unmittelbar die anfallenden Reparaturkosten. Die Durchführung von Reparaturen, die Abstimmung zwischen MietMe und dem Abonnenten und die Freigabe richten sich nach Ziffer 7.8 der AGB.

4.5 Für jeden während der Laufzeit gefahrenen Kilometer innerhalb der maximalen Kilometer-Monats-Fahrleistung definierten Laufleistung wird nach 4 Wochen die genaue Monats-Fahrleistung abgerechnet, mindestens jedoch die als Minimum vereinbarte Fahrleistung. Mehrkilometer werden zu den angegebenen Km-Kosten abgerechnet, Minder-Kilometer werden sodann auf den nächsten Monat gutgeschrieben. Wurde das Ende der Abo-Laufzeit erreicht, verfallen die, bis zur Fahrzeugrückgabe, angesammelten Minder-Kilometer. Der Abonnent hat keinerlei Anspruch auf jegliche Form der Vergütung dieser.

4.6 MietMe behält sich vor:
– den Kunden während der Abolaufzeit zu kontaktieren und nach Kilometerständen auf dem Tacho ggf. mit Bild zu fragen. Der Kunde verpflichtet sich dem nachzukommen.
– dem Kunden nach Abgleich von Km-Ständen nach übermittelten Fahrzeug Tacho Daten mit den über den Tracker/Dongle gemeldeten km-Ständen, die laut Tacho gefahrenen Mehrkilometer zu berechnen.

5. Fahrzeugübergabe, Schäden am Fahrzeug

5.1 MietMe wird dem Abonnenten die Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs unverzüglich anzeigen und einen Übergabetermin und einen Übergabeort vereinbaren. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts Anderes vereinbart, holt der Abonnent das Fahrzeug am mitgeteilten Übergabeort auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin ab. Der Abonnent oder eine von ihm zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person (nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter) muss am Übergabeort, bei Lieferung am Lieferort, eine zur Führung des Fahrzeugs berechtigte, im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sofern dieser auch die aktuelle Anschrift des Abholenden beinhaltet, vorlegen. Der Führerschein und der Ausweis werden im Original bei Fahrzeugübergabe geprüft. Andernfalls darf das Fahrzeug nicht übergeben werden.

5.2 Das Fahrzeug wird in einem verkehrssicheren Zustand mit Reserve-Befüllung im Tank bzw. Mindestladung bei Elektrofahrzeugen mit einer Mindest-Reichweite von 100 km an den Nutzer übergeben. Mit Auslieferung des Fahrzeugs und damit verbundener protokollierter Unterschrift des Abonnenten oder des von ihm zur Abholung Bevollmächtigten erfolgt der Gefahrübergang an den Abonnenten. § 300 BGB (Gefahrübergang zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs durch den Abonnenten) bleibt von dieser Regelung unberührt. Überschreitet MietMe aus Gründen, die er zu vertreten hat, den Lieferzeitpunkt um mehr als 2 Wochen, hat der Abonnent das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Buchungs-vereinbarung. Etwaige Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und die Kosten des Startpakets (Ziffer 11) werden dem Abonnenten hierbei erstattet.

5.3 Nimmt der Abonnent oder die von ihm zur Annahme des Fahrzeugs ermächtigte Person das Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin am Übergabeort oder Lieferort nicht an oder darf dem Abonnenten bzw. der von ihm zur Annahme ermächtigten Person das Fahrzeug aus den voranstehenden bezeichneten Gründen am vereinbarten Übergabetermin nicht übergeben werden, wird gegen eine Gebühr von 199,00 Euro inkl. USt. ein Ersatztermin vereinbart. Für jeden weiteren Ersatztermin wird eine Gebühr von 250,00 Euro inkl. USt. berechnet, es sei denn, dass der Abonnent das Fehlschlagen der ersten Übergabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Ersatztermins nicht zu vertreten hat.

5.4 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter von MietMe besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Abonnenten oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet. Ist der Abonnent oder dessen Bevollmächtigter mit den Feststellungen oder Teilen hiervon nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

6. Fahrzeugrücknahme

6.1 Nach Ablauf der Kündigungsfrist und am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart MietMe mit dem Abonnenten einen Termin für die Rücknahme des Fahrzeugs an seinem Geschäftssitz oder der ausliefernden Filiale. Innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf der Kündigungsfrist muss die Rücknahme des Fahrzeugs erfolgt sein. Ist in der Buchungsvereinbarung nichts Anderes geregelt, verbringt der Abonnent das Fahrzeug auf eigene Kosten zum vereinbarten Termin an den Rücknahmeort. Das Fahrzeug muss außen und innen gereinigt sein. Bisher unbekannte Schäden sind bei Übergabe anzuzeigen. Bei Rücknahme des Fahrzeugs wird der Rücknahme-Check durchgeführt. Dieser ist vom Abonnenten dann abzuzeichnen.

Scheitert die Rückgabe des Fahrzeugs, wird gegen Gebühr von 199,00 Euro inkl. USt. ein Ersatztermin vereinbart. Für jeden weiteren Ersatztermin wird eine Gebühr von 250,00 Euro inkl. USt. berechnet, es sei denn, dass der Abonnent das Fehlschlagen der ersten Rückgabe oder das Fehlschlagen des jeweiligen Ersatztermins nicht zu vertreten hat.

6.2 Bei der Rücknahme wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter vom MietMe besichtigt und eventuelle Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Dies gilt auch für die Vollständigkeit des Zubehörs. Dieses Protokoll wird mit den getroffenen Feststellungen vom Abonnenten oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet. Ist der Abonnent oder dessen Bevollmächtigter mit den Feststellungen oder Teilen hiervon nicht einverstanden, ist dies im Protokoll zu vermerken.

Entscheidend für die abschließende Bewertung des Fahrzeugs bei Rückgabe ist, wenn bei Rückgabe keine Einigung über den Fahrzeugzustand erzielt werden kann, ein durch MietMe oder dessen Partner beauftragtes Sachverständigengutachten eines unabhängigen Sachverständigen wie TÜV, Dekra oder GTÜ. Das Recht zur Geltendmachung von bei der Rückgabe nicht zu erkennenden Schäden oder Mängeln bleibt davon unberührt.

6.3 Ist das Fahrzeug bei Rücknahme oder bei Begutachtung nicht in einem einwandfreien, vollständigen, der vertragsmäßigen Fahrleistung entsprechenden, verkehrs- und betriebssicheren Zustand (siehe auch Rücknahme-Check, u.a. außen gewaschen und innen gereinigt sowie ggf. gereinigte Zweitbereifung) oder nicht mit sämtlichen Schlüsseln und überlassenen Unterlagen (insbesondere Zulassungsbescheinigung Teil I, Service-Heft) sowie Zubehör an MietMe zurückgegeben oder können die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen nicht nachgewiesen werden, so ist der Abonnent zum Ausgleich des entstandenen Schadens verpflichtet.

6.4 Weist das Fahrzeug Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, oder entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO haftet der Abonnent MietME gegenüber nicht, soweit diese Schäden von den vorhandenen Versicherungen abgedeckt sind (die Eigenbeteiligung ausgenommen). Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren, die für Alter und Kilometerleistung angemessen sind, sowie für Zustände, die belegbar durch das Übergabeprotokoll bereits bei Übergabe an den Abonnenten vorhanden waren; gemeint sind sogenannte Vorschäden.

6.5 Wird bei Rücknahme des Fahrzeuges keine Einigung über die Höhe der Reparaturkosten bzw. des Minderwerts erzielt, wird ein weiterer Kfz-Sachverständiger, der den Umfang der Mängel und die Höhe der Reparaturkosten und den Minderwert feststellt, beauftragt. Sollte der Kfz-Sachverständige Feststellungen zu vertragswidrigen Zuständen am Fahrzeug treffen, die nicht auf Gebrauchsspuren oder bereits vom Abonnenten gemeldete Vorschäden zurückzuführen sind, trägt der Abonnent die Kosten dieser Begutachtung. Der aus der Prüfung des Sachverständigen resultierende Sachverständigenbericht wird Grundlage der Schadensberechnung in den jeweiligen Abschlussrechnungen.

7. Vertragsgemäße Nutzung

7.1 Der Abonnent verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrs- und betriebssicherem Zustand zu halten und zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Gebrauch zu verwenden sowie das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen. Der Abonnent verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben an einen Kfz-Halter einzuhalten.

7.2 Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten, für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung (z.B. Nutzung als Taxi, Fahrschulwagen, Kurier-, Eil-, Paketdienste, Krankentransporte oder Ähnliches), zu journalistischen Zwecken (Veröffentlichung von Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder Veröffentlichung im Internet, z.B. in sozialen Medien etc.), zur ent- oder unentgeltlichen Vermietung einschließlich Carsharing, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

7.3 Rauchen ist im Fahrzeug strengstens untersagt, bei Zuwiderhandlung wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von mindestens 200,00 Euro zzgl. USt. dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

7.4 Die Kosten für Kraftstoffe, Nutzungskosten (z.B. Maut), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße sowie die Kosten für Reinigung und Pflege des jeweils gebuchten Fahrzeugs werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Abonnenten getragen. Der Abonnent bestätigt mit seiner Unterschrift, das Fahrzeug vorwiegend in Deutschland zu nutzen. Eine vorübergehende ununterbrochene Nutzung im Ausland darf 8 Wochen nicht überschreiten.

7.5 Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MietMeVeränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am Fahrzeug vorgenommen werden. Ausgenommen sind herstellerveranlasste Rückruf-Aktionen.

7.6 Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland nur in folgenden Ländern geführt werden:
Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal Frankreich, Kroatien, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Liechtenstein, Luxemburg. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt. Bei Fahrten ins Ausland ist der Abonnent verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen. Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Abonnent. Bei Schadenfällen im Ausland muss der Abonnent ggf. die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen.

7.7 Der Abonnent verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderliche Wartungen und Verschleißreparaturen durchführen zu lassen, deren Kosten gemäß Ziffer 4.1 MietMe trägt, und das Fahrzeug gemäß der Betriebsanleitung zu betreiben. Wird das Fahrzeug von einem Firmenabonnenten zu Dienstfahrten eingesetzt, obliegt es dem Abonnenten für eine fristgerechte, sachkundige Prüfung nach UVV zu sorgen. Der Abonnent ist verpflichtet, Meldungen der Fahrzeugelektronik bezüglich Wartungen, Inspektionen, Schäden oder Fehlfunktionen umgehend mitzuteilen. Riller & Schnauck GmbH ist die hierfür zuständige Werkstatt.

7.8 Wartungen, Reparaturen und Werkstattarbeiten am Fahrzeug dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MietMe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei jeweiligen MietMe Partner vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, die Wartung sowie Reparaturen im Rahmen der vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsintervalle.

Für etwaige, aus der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen, entstehende Schäden, insbesondere spätere Mehrkosten bei Reparatur und Wartung, einem Minderwert des Fahrzeugs, Einschränkungen oder Ausfälle der Hersteller- und/oder Händlergarantie haftet der Abonnent. Dies gilt nicht, wenn diesbezügliche Schäden auf ein Verschulden Dritter zurückzuführen sind oder der Abonnent die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

7.9 Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Das Fahrzeug ist im Normalfall mit Allwetter-Reifen ausgerüstet. Bei besonderem Einsatz auf Eis und Schnee und Fahrten über geschlossene Schneedecke empfiehlt sich die Verwendung von Schneeketten, die auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Ein Wechsel auf Winterräder kann gegen Aufpreis angeboten werden und ist mindestens 4 Wochen vor Bedarfsanfall anzuzeigen.

7.10 Wird das Fahrzeug auf Allwetterreifen ausgeliefert ist zu beachten, dass einige Länder eine Winterreifenpflicht haben. Der Abonnent ist verpflichtet sich vorher zu informieren und trägt das Risiko im Schadensfall.

8. Verkehrsverstöße

8.1 Der Abonnent stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden. MietMe meldet gegenüber der Ordnungsbehörde den Abonnenten mit dem Hinweis, dass diesem die Halterpflichten auferlegt wurden, sowie die Namen der nutzungsberechtigten Fahrer, die vom Abonnenten in der Buchungsvereinbarung benannt wurden, verbunden mit dem Hinweis, wer als nutzungsberechtigter Dritter gilt. Der Abonnent stellt MietMe bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen und die der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder ein nutzungsberechtigter Dritter zu vertreten hat, in vollem Umfang von allen Inanspruchnahmen und Kosten (insbesondere Verwarnungs- und Bußgeldern, Fahrtenbuchauflagen nach § 31 a StVZO) frei.

In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. nach der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hingewiesen, die u.U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).

8.2 Im Fall eines im Ausland begangenen Gesetzesverstoßes im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, der gegen MietMe als Halter geltend gemacht wird (z.B. Parkverstöße, Geschwindigkeitsverstöße etc.), kann das Ordnungsgeld bzw. die Strafzahlung verauslagt und nachträglich dem Abonnenten in Rechnung gestellt werden. Der Einzug erfolgt mit der monatlichen Abrechnung und wird gesondert ausgewiesen.

9. Ausfall

Für den Fall, dass der Abonnent das Fahrzeug aus Gründen, die MietMe nicht zu vertreten hat, vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzen kann, hat er keinerlei Ansprüche gegen MietMe auf Nutzungsausfallentschädigung und/oder Ersatz von Mietwagenkosten.

10. Schadensregulierung

10.1 Entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung und gemäß der AKB, Bestandteil der AGB sind und im Kunden Login hinterlegt sind, ist der Abonnent verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich anzuzeigen.

10.2 Nach den Regelungen der Voll- und Teilkaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß der AKB muss der Abonnent alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht nach erforderlich ist. Der Abonnent ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört insbesondere, dass von dem Abonnenten, nutzungsberechtigen Fahrer oder nutzungsberechtigen Dritten kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird sowie keinerlei Angaben zur Sache gegenüber Versicherern anderer Unfallbeteiligter gemacht werden.

10.3 Verletzt der Abonnent vorsätzlich einen dieser vorstehenden Punkte, hat er entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung der AKB keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Abonnent seine Pflichten grob fahrlässig, ist MietMe entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung gemäß der AKB berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Abonnent nach, dass er die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen. Abweichend hiervon ist MietMe zur Leistung verpflichtet, soweit der Abonnent nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent die Pflicht arglistig verletzt.

10.4 Unfallbedingte Schäden sind unverzüglich in Textform anzuzeigen und vom Abonnenten erst nach Rücksprache und Freigabe durch MietMe reparieren zu lassen. Die Reparatur soll in der Regel immer in
der Werkstatt des MietMe-Partners erfolgen.
Für den Fall, dass der Abonnent nach den Bestimmungen der bestehenden Kfz-Versicherung von der Haftung freigestellt ist, wird MietMe entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen soll.

10.5 Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt ausschließlich durch MietMe und für Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Abonnent einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung von ViveLaCar durch den VLC-Partner, in dessen Eigentum das Fahrzeug steht, behoben.

10.6 MietMe kann bei Bedarf und nach freiem Ermessen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen spezialisierten Rechtsanwalt zur Schadensregulierung beauftragen und sich für die zu verfolgenden Ansprüche mit dem Abonnenten abstimmen. Sollte im Schadensfall ein Versicherungsausfall oder eine Leistungskürzung vorliegen, werden gemäß dem Verschulden des Abonnenten die Kosten für die Rechtsverfolgung entsprechend der Ausfallquote dem Abonnenten in Rechnung gestellt.

10.7 Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden stehen MietMe zu. Der Abonnent ist verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zu Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang zu übermitteln. Ein Schadensformular steht auf der Website unter …. zur Verfügung.

10.8 Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen dem MietMe zu. Sofern bei Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens/einer Reparaturkostenkalkulation der im Sachverständigengutachten/der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die tatsächlich verauslagten Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Abonnenten zu. Der Abonnent hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Ersatzmobilität.

11. Startpaket, Abokosten, Kilometer-Kosten, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

11.1 Dem Abonnenten werden bei jedem Abschluss einer Buchungsvereinbarung Kosten für das Startpaket in Höhe von 279,00 Euro inkl. USt. in Rechnung gestellt. Hierin enthalten ist Bereitstellung des gebuchten Fahrzeugs.
11.2 Die Höhe der monatlichen Abokosten für das gebuchte Auto-Abo ist der Buchungsvereinbarung zu entnehmen; diese wird von MietMe im 4 Wochen Rhythmus in Rechnung gestellt, zusammen mit den Kosten für Mehrkilometer (gefahrene Kilometer – mindestens jedoch die vereinbarten Mindest-Kilometer mit dem vereinbarten Cent-Faktor) sowie eventuell angefallener Kosten wegen Verkehrsverstößen. Erfolgt die Übergabe bzw. Rücknahme des Fahrzeugs nicht am Ersten bzw. Letzten eines Monats, wird die erste bzw. letzte monatliche Aborate bis zum Tag der tatsächlichen Rücknahme des Fahrzeugs anteilig tageweise für den Anfangs- und End Monat berechnet. Der Kilometerstand wird am Ende des Monats an das zentrale Rechenzentrum von MietMe übermittelt und gilt als Grundlage für die Berechnung. Abweichende Kilometerstände sind unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Es gilt der übermittelte Datenstand als verbindlich – es steht dem Abonnenten frei, das Gegenteil nachzuweisen. Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich jeweils inkl. USt. in der jeweils gesetzlichen Höhe.

11.4 Zahlungen des Abonnenten können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos via SEPALastschrift geleistet werden. Kommt es zu einer vom Abonnenten zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Abonnent einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 15,00 Euro inkl. USt. zu zahlen. Dem Abonnenten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

11.5 Der Abonnent stimmt zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an die vom Abonnenten hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Abonnent ist damit einverstanden, dass er keine Rechnungen in Papierform erhält.

11.6 Der Abonnent erklärt sich im Zuge des Abrechnungsmodells ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kilometerdaten und GPS-Daten 24 Monate gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen und die Daten dienen ausschließlich zur Abrechnung der gefahrenen Kilometer.

11.7 Der Abonnent ist berechtigt 24 Stunden vor Stichtag einer Abrechnungsperiode einen Wechsel seines Kilometer Paketes (Abos Angebotes) durchzuführen. Die Kilometer Pakete können vom Abonnenten selbst im Kunden-Login geändert werden. Die aus der vorangegangenen Periode gesammelten Minderkilometer verfallen beim Wechsel, die angefallenen Mehrkilometer werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Der Abonnent wird von MietMe über die Änderung und Aktivierung des Kilometerpaktes via E-Mail informiert. Eine Stornierung der Änderung kann nur durch den Customer Service erfolgen. Nach Beendigung des Abos verfallen die Minderkilometer. Der Abonnent hat keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

12. Kaution und Zahlungsverzug

Bei Vertragsbeginn ist eine Kaution in Höhe von einer monatlichen Aborate zu hinterlegen nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 2 kann eine Lastschrift nicht vom angegebenen Konto eingezogen werden, ist MietMe berechtigt, eine Verrechnung mit der hinterlegten Kaution vorzunehmen. Ferner ist MietMe berechtigt, nach einmaliger Aufforderung zum Ausgleich der offenen Posten binnen 14 Tagen, das Auto-Abo zu kündigen, es sei denn, der Abonnent weist nach, dass er den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

13. Haftung und Gewährleistung von MietMe

13.1 MietMe haftet nicht für höhere Gewalt. Auch ist die Haftung wegen der Verletzung vertraglich geregelter Pflichten vorbehaltlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Bei leichter oder mittlerer fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruht, ist die Haftung von MietMe dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

13.2 MietMe stellt dem Abonnenten im Rahmen des vermittelten Auto-Abos ein Fahrzeug zur Verfügung und erbringt die angebotenen Mobilitätsdienstleistungen.

13.3 Im Rahmen des Auto-Abos wird bei Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs an einen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb verwiesen und die Kosten für verschleiß- oder sachmangelbedingte Reparaturen übernommen. Weitere Ansprüche des Abonnenten wegen Sachmängeln an dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug sind ausgeschlossen.

14. Verfügungen, Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretungen

14.1 Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede andere Verfügung über das Fahrzeug durch den Abonnenten sind nicht zulässig.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug steht dem Abonnenten nicht zu.

14.3 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von MietMe ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Abonnenten zulässig.

14.4 MietMe ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis u.a. zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.

14.5 Der Abonnent erklärt bereits hiermit seine Zustimmung dazu, dass eine zu Finanzierungszwecken abgetretene Sicherung zulässig ist.

14.6 Bei Abtretung von Forderungen aus dieser Vereinbarung und bei Übertragung der Buchungs-vereinbarung auf eine andere Partei ist MietMe berechtigt, die personenbezogenen Daten des Abonnenten und Vertragsdaten zu übermitteln.

15. Laufzeit, Kündigung

15.1 Die Laufzeit des Auto-Abos beträgt mindestens sechs Monate beginnend am Tag der Übergabe des gebuchten Fahrzeugs oder ab Zurverfügungstellung der Ersatzmobilität und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. Die Buchungsvereinbarung ist vom Abonnenten unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar. Eine Kündigung bedarf der Textform und kann per Brief und E-Mail erfolgen.

Eine stillschweigende Verlängerung einer gekündigten Buchungsvereinbarung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch und insbesondere bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs nach Ende der Vertragslaufzeit; § 545 BGB findet keine Anwendung.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Abonnent mit der Entrichtung der Grundkosten zuzüglich der Mindest-Kilometer Kosten mehr als 14 Tage in Verzug ist.

MietMe ist auch dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Abonnent, der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das dem Abonnenten überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen der Vereinbarung in der Buchung oder der Regelung gemäß AGB) überlässt oder wenn der Abonnent bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Darüber hinaus, wenn der Abonnent bei Eintritt eines Versicherungsfalls die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet. Sofern die Schadensquote 5.000 Euro in Summe pro Kalenderjahr überschreitet, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung zulässig.

15.3 Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder es unbefugt einem Dritten (insbesondere unerlaubt entgegen der Vereinbarung in der Buchung oder der Regelung gemäß AGB) überlässt oder wenn der Abonnent bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Darüber hinaus, wenn der Abonnent bei Eintritt eines Versicherungsfalls die zu leistende Selbstbeteiligung zur Schadensregulierung nach zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist leistet. Sofern die Schadensquote 5.000 Euro in Summe pro Kalenderjahr überschreitet, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung zulässig.

15.4 Mit der außerordentlichen Kündigung verliert der Abonnent das Besitzrecht am überlassenen Fahrzeug und ist zur Herausgabe des Fahrzeuges mit sämtlichen Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Abonnentendienstheft, o. ä.) auf seine Kosten und Gefahr unter Wahrung des Rückgabeprozesses verpflichtet. MietMe ist nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Herausgabefrist berechtigt, das Fahrzeug in Besitz zu nehmen.

Gibt der Abonnent das Fahrzeug, die Schlüssel oder die Unterlagen nicht innerhalb der Herausgabefrist heraus, hat er die Kosten der Lokalisierung und Sicherstellung des Fahrzeugs und der Ersatzbeschaffung der Fahrzeugschlüssel und Unterlagen sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen, es sei denn, der Abonnent hat die verspätete Herausgabe nicht zu vertreten. Eine verspätete oder nicht erfolgte Herausgabe durch den nutzungsberechtigten Fahrer hat der Abonnent jedoch wie eigenes Handeln zu vertreten.

Im Falle der Sicherstellung des Fahrzeugs entfällt die Besichtigung bei Rücknahme im Sinne dieser AGB. MietMe sind sodann berechtigt, eine Begutachtung durchzuführen und etwaige Schäden dem Abonnenten zu berechnen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

16. Sonstige Vereinbarungen

16.1 Es gilt deutsches Recht.

16.2 Der Gerichtsstand ist, wenn der Abonnent Kaufmann oder eine juristische Person ist oder soweit der Abonnent nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Berlin.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.

16.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

16.5 Änderungen dieser AGB teilt MietMe dem Abonnenten in Schriftform mit. Widerspricht der Abonnent den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Abonnent bei Mitteilung der Änderung der Vertragsbedingungen gesondert hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs bleiben die ursprünglichen Regelungen anstatt der Änderung unverändert bestehen.

16.6 MietMe behält sich das Recht vor, Fahrzeuge nach zwei Jahren Abo-Laufzeit zu tauschen. MietMe ist bemüht dem Abonnenten ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Die Abo-Kosten passen sich gegebenenfalls entsprechend an. Der Abonnent muss dem neuen Fahrzeug zustimmen.

Stand: 08.06.2020